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Probefahrten-FAQ

Über wen bin ich versichert, wenn ich eine Probefahrt mache?

Bei einer Probefahrt, die Sie mit einem gewerblichen Autohändler vereinbaren, sind Sie über den Händler versichert. In der Regel wird er ein zugelassenes und vollkasko-versichertes Fahrzeug zur Verfügung stellen. Durch die so genannte "stillschweigende Haftungsfreistellung" können Sie sogar immer davon ausgehen, dass das Probefahrzeug ausreichend versichert ist. Sie müssen sich nicht gesondert informieren. Schaden, tut es aber natürlich nicht. Nur wenn der Händler Sie vor der Probefahrt ausdrücklich darauf hinweist, dass Sie für Schäden selbst aufkommen müssen, sind Sie nicht versichert. Nichts desto trotz schadet es nicht, für die Probefahrt eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen, in der geregelt wird, wer für Schäden aufkommt, wer das Fahrzeug nach der Probefahrt neu betankt und Ähnliches.

Muss ich vor der Probefahrt eine Extra-Versicherung bei dem Händler abschließen?

Nein und Ja. In aller Regel versichert der Händler das Fahrzeug ausreichend. Wenn er Sie nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass Sie für etwaige Schäden am Fahrzeug selbst aufkommen müssen, dürfen Sie auf Grund der \"stillschweigenden Haftungsfreistellung\" sogar einfach davon ausgehen, dass das Fahrzeug ausreichend versichert ist. Verlangt der Händler eine kostenpflichtige Zusatzversicherung von Ihnen, so können Sie sich ja einen anderen Händler suchen. Es ist aber unwahrscheinlich, dass es dazu kommt.

Was ist, wenn mir das Auto während der Probefahrt gestohlen wird?

Selbstverständlich sind Sie verpflichtet, das Probefahrzeug sorgsam zu behandeln. So dürfen Sie es nicht unverschlossen abstellen, den Schlüssel stecken lassen oder unbefugten Personen den Zutritt zum Fahrzeug erlauben. Wird Ihnen das Auto dennoch gestohlen, so verständigen Sie zuerst die Polizei. Da Sie vermutlich einige Zeit auf deren Eintreffen warten müssen, haben Sie ausreichend Gelegenheit, den Autohändler anzurufen und Ihn über den Diebstahl zu informieren. Der Händler wird dann alle weiteren Schritte mit Ihnen durchgehen. Auch kann er z.B. ein elektronisches Ortungssystem des Fahrzeugs aktivieren. Wenn Ihnen das Probefahrzeug gestohlen wurde, obwohl Sie sich nicht fahrlässig verhalten haben, müssen Sie nichts befürchten. Die Versicherung des Händlers kommt dafür auf.

Wen muss ich bei einem Unfall während der Probefahrt benachrichtigen?

Ist an dem Unfall ein anderer Verkehrsteilnehmer beteiligt, sind Personen zu Schaden gekommen oder haben Sie fremdes Eigentum beschädigt, so rufen Sie als erstes natürlich die Polizei, sichern den Unfallort ab und leisten ggf. erste Hilfe. Alles andere sollte hier Nebensache sein.


Dann rufen Sie den Autohändler an und gehen mit Ihm die weiteren Schritte durch. Ist das Auto beispielsweise nicht mehr fahrtüchtig, so wird in der Regel der Händler ein Abschleppunternehmen beauftragen oder mit Ihnen zusammen alles weitere regeln. Zudem muss der Händler den Schaden seiner Versicherung melden und vielleicht verfügt er sogar über eigene Abschleppfahrzeuge.