KFZ-Wissen › ABE

ANZEIGE:
Bei der ABE handelt es sich um eine allgemeine Betriebserlaubnis die durch das Bundesamt für Kraftfahrt ausgestellt wird.

In einer solchen schriftlichen Erlaubnis ist notiert welche Gegenstände an einem bestimmten Fahrzeug angebracht werden dürfen.

Dazu wird in der ABE die ABE-Nummer, der Gegenstand und der Kfz-Typ eingetragen.

Die ABE-Nummer ist zusätlich auch auf dem bestimmten Gegenstand angebracht.

Eine solche ABE muss von dem Besitzer ständig mitgeführt werden, um diesen bei eventuellen Kontrollen zur Hand zu haben und auch vorzeigen zu können.

Im Jahre 2003 wurde die ABE durch die heutige standardisierte EG-ABE ersetzt, wobei die alte Bescheinigung nicht die Gültigkeit verliert.

Bringt man Gegenstände am Auto an, die nicht in der Erlaubnis aufgeführt sind kann dies zum Verlust der Betriebserlaubnis führen.

Eine solche Betriebserlaubnis kann auch erlöschen.

Anfangs waren die Regelungen hierfür sehr viel strenger und die Betriebserlaubnis wurde bereits erlöscht, sobald das Fahrzeug nicht mehr genau der ABE entsprochen hat.

Das bedeutete, dass man sich alleine durch das Anbringen eines anderen Lenkrads strafbar gemacht hat und es zur Erlöschung der Betriebserlaubnis geführt hat.

Heute erlischt die Betriebserlaubnis nur noch dann wenn an der Abgas- und Geräuschemission Änderungen vorgenommen werden.

Dazu gehören unter anderen Änderungen an Auspuff, Leistung und Vergaser.