KFZ-Wissen › ABS

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Die Abkürzung ABS steht im Fahrzeugbereich für Antiblockiersystem. Dieses Sicherheitssystem verhindert das Blockieren der Räder während des Bremsens. Dies wird durch das kontrollierte Regeln des Bremsdrucks ermöglicht. Mit ABS ausgestattete Verkehrsmittel haben einen kürzeren Bremsweg. Der Hauptvorteil des ABS liegt darin, dass das Fahrzeug beim Bremsen manövrierbar bleibt und nicht zur Seite ausbricht. Das automatisierte System reagiert wesentlich schneller als es einem Menschen möglich wäre. Moderne Antiblockiersysteme dosieren die Bremskraft der Räder unabhängig voneinander. Die durch ABS erzielten Ergebnisse liegen im Bereich des Optimums. Ein Mensch wäre nicht in der Lage solche Präzision mit manueller Regelung des Bremsvorgangs zu erzeugen. Die offizielle Bezeichnung für ABS ist laut StVZO ?ABV? (Automatischer Blockierverhinderer). Häufig ergänzt das elektronische Stabilitätsprogramm (ESP) Antiblockiersysteme.

Als Folge einer Selbstverpflichtung statten die japanische sowie europäische Automobilindustrie seit 2004 ihre Fahrzeuge unter einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,5 Tonnen serienmäßig mit ABS aus. In Deutschland verfügten bereit 2003 rund 90 % der neu zugelassenen Fahrzeuge über ein Antiblockiersystem. Der erste in einen Pkw eingebaute mechanische ABS- Prototyp entstand 1966. Das Dunlop- Maxaret- ABS wurde erstmals im Jensen FF verbaut. Frühere Antiblockiersyteme waren im Gegensatz zum moderneren 4- Kanal- ABS so ausgeführt, dass der Bremsdruck der Hinterräder ausschließlich gemeinsam geregelt werden konnte.