KFZ-Wissen › Alarmanlagen

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Eine Alarmanlage im Kraftfahrzeug dient generell der Diebstahlsicherung. Eine Alarmanlage ist in der Regel über die Autohupe und Blinkanlage gekoppelt, die bereits bei einem versuchten Einbruch oder Diebstahl zu warnen beginnt. Je nach Ausführung der Alarmanlage sind alle Türen, sowie die Heckklappe und auch die Motorhaube miteinander gekoppelt, so dass bei dem kleinsten Versuch einer Manipulation ein Alarm ausgelöst wird. Auch der Innenraum kann zusätzlich überwacht werden, wenn beispielsweise am Radio und er Zündung hantiert wird.

Die Funktion der Alarmanlage wird über das Schließsystem des Fahrzeuges gesteuert. Anders kann eine De- oder Aktivierung durch ein Codesystem erfolgen, sowie durch einen externen Transponder. Das Fahrzeug selbst ist mit Sensoren ausgestattet, die bei unbefugtem Eingriff sofort den Alarm auslösen. In diesem Fall ertönt das Signalhorn und als optischen Alarm zusätzlich die Warnblinkanlage. Die Hupe sendet für 28 Sekunden ein intermittierendes Signal. Die Warnblinkanlage blinkt für 5 Minuten oder es erfolgt für 28 Sekunden eine Warnung durch das Abblendlicht.

Die einzelnen Alarmvorrichtungen, in Form von Sensoren befinden sich wie folgt an den Türkontakten, in der Motorhaube, im Türschließzylinder, am Radio und innerhalb des Kofferraumdeckels. Ein Neigungsgeber oder Lagesensor kann Veränderungen feststellen, wenn ein Fahrzeug durch Abschleppen entwendet werden soll. Eine weitere Vorrichtung zur Alarmanlage ist die Wegfahrsperre. Wenn der Alarm ausgelöst wird, unterbricht ein Relais die Klemme 50 am Starter. Das Anlassen des Motors ist dadurch nicht mehr möglich. Zusätzlich kann das Steuergerät mit dem Einspritzsystem vernetzt werden, so dass die Kraftstoffzufuhr unterbrochen wird.