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KFZ-Wissen › Invalidenfahrzeug

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Ein Fahrzeug, dass von seiner Standard- oder Serienaustattung nach den individuellen Bedürfnissen eines körperbehinderten Kraftfahrer umgebaut, umgerüstet bzw. behindertengerecht ausgestattet wurde, nennt man Invalidenfahrzeug, obwohl die Bezeichnung Krankenfahrzeug geläufiger sein mag. Ziel bei der Umrüstung des Kraftfahrzeuges ist die Mobilität des Betroffenen zu erhalten, ihn unabhängiger von anderen und damit auch Selbtvertrauender zu machen.

Bei einer Beeinträchtigung von Armen und Händen beispielsweise werden Steuerelemente nach Möglichkeit so verlegt, dass sie sich mit den Füßen lenken lassen und bei Behinderung der unteren Gliedmaßen wird der umgekehrte Effekt ermöglicht. Sollten Gliedmaßen einer bestimmten Körperseite, rechts bzw. links, geschädigt sein, so können Bedienelemente auch seitenverkehrt angebracht sein. Stets wird darauf geachtet, dass die ursprüngliche Bedienung des Fahrzeugs möglich bleibt, um beispielsweise das Auto auch wieder veräußern zu können.

Umbauten sind kostspielig, werden aber, ohne Anrechnung des Vermögens, auf Antrag übernommen. Allerdings wird die Wirtschaftlichkeit geprüft, dass heißt, ist die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln ausreichend und zumutbar. Zuständig für die Förderung oder Kostenübernahme einer Kraftfahrzeugumrüstung oder -umbaus ist nicht die Krankenkasse, sondern Stellen wie die gesetzliche Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit, weil unter dem Gesichtspunkt der Eingliederung des Betroffenen in den Arbeitsmarkt gefördert wird.

Ein Behinderten angepasstes Fahrzeug, ist zudem, unter bestimmten Voraussetzungen, steuerbefreit.