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KFZ-Wissen › Sicherheitsgurt

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Sicherheitsgurte in Verkehrsmitteln dienen dazu die Insassen, im Falle eines Unfalls im Sitz zurückzuhalten, und verhindern das sie durch das Fahrzeug oder im schlimmsten Fall nach aussen geschleudert werden.
Sicherheitsgurte werden nach der Anzahl der Punkte, die sie mit der Karosserie verbunden sind, eingeteilt. Somit gibt es Zweipunkt- bis Sechspunktgurte.
Der bekannteste Zweipunktgurt ist in Flugzeugen zu finden, und dient als Beckengurt.
Bei den PKW\\'s findet man den Zweipunktgurt meist in der Mitte der Rücksitzbank.
Der Dreipunktgurt ist der gängigste Sicherheitsgurt in den heutigen Fahrzeugen.
Bei dem Fahrersitz befindet sich der erste Punkt unten an der B-Säule, dort sitzt der Gurtstraffer.
Der zweite Punkt befindet sich beim Fahrersitz rechts neben dem Sitz. Dies ist das Gurtschloss.
Der dritte Punkt befindet sich in den meisten Fahrzeugen im oberen Bereich der B-Säule in Höhe der Schulter.
Hier befindet sich der Gurtaufroller.
Der Vierpunktgurt wird auch Hosenträger - oder Sportgurt genannt. Dieser hat den Nachteil, das die Gurte bei einem Unfall nach oben gezogen werden können und der Insasse unter dem Gurt durchrutschen kann. Dieser Nachteil wird bei den Fünf- und Sechspunktgurten wieder aufgehoben. Kindersitze sind ein Beispiel dafür.
Auch in Rennautos werden Fünf- oder Sechspunktgurte verwendet, um die Sicherheit zu erhöhen.
Seit dem Jahre 2004 müssen alle neu zugelassenen Autos in Deutschland an jedem Sitz, auch auf der Rückbank, mit Dreipunktgurten ausgestattet sein.
Die Anschnallpflicht besteht seit 1976 (seit 1984 auch für Rücksitze), sofern das Fahrzeug dementsprechend ausgerüstet ist. Bei Missachten muss mit einer Geldstrafe in Höhe von 30 Euro gerechnet werden.